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Mutterschaftsvorsorge 

Auch für Ihren Frauenarzt gehört die Betreuung einer Schwangerschaft zu den schönsten Seiten seines Berufes: Schließlich geht es nicht um Krankheit – sondern um neues Leben !

Es darf jedoch nicht vergessen werden, dass noch im letzten Jahrhundert Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett zu den häufigsten Todesursachen bei Frauen gehörten und die dramatische Senkung der Prozentzahl kranker oder gar toter Neugeborener eine Errungenschaft der letzten Jahrzehnte ist.
Somit stellen sich uns heute zwei – oft gegensätzliche – Aufgaben: Diese schöne und von liebevoller Vorfreude der Mutter geprägte Zeit soll möglichst von unnötigen Ängsten befreit, gleichzeitig aber das Machbare zur Sicherheit von Mutter und Kind getan werden.

Ihr Frauenarzt kann viele Ihrer Fragen beantworten, Ängste abbauen, Gefahren früh erkennen und durch rechtzeitige Behandlung abwenden. Jedoch bedeutet jede weiterführende Untersuchung (z.B. Fruchtwasser-Untersuchung) zusätzliche Gefahr für das Baby und die Möglichkeit einer neuen Verunsicherung durch abnormale Befunde (nicht jeder "abnormale" Befund bedeutet schwere Schäden).

Den für Sie richtigen Mittelweg zwischen Hochleistungsmedizin und naturbelassener Harmonie zu finden, ist unser Ziel. Moderne ungefährliche Verfahren wie Ultraschall, Farbdoppler etc. helfen uns dabei ebenso wie das verständnisvolle Gespräch.


Präeklampsie-Screening

Im Rahmen des Ersttrimesterscreenings kann zusätzlich auch das potenzielle Risiko für eine Schwangerschaftsvergiftung ermittelt werden. Hierzu werden folgende Untersuchungen durchgeführt: 

  • Dopplersonografie der ‍beiden ‍Gebärmuttergefäße
  • ‍Erhebung ‍von ‍Risikofaktoren ‍aus ‍der Eigenanamnese
  • ‍Messung ‍des ‍mütterlichen ‍Blutdrucks
  • ‍Bestimmung ‍zweier ‍Eiweißstoffe ‍aus ‍dem ‍mütterlichen ‍Blut ‍(PAPP-A/PLGF Quotient)

‍Nach ‍Auswertung ‍der ‍Risikokalkulation ‍durch ‍eine ‍zertifizierte ‍Software ‍können ‍derzeit ‍ca. ‍80-90% ‍der ‍Schwangeren ‍erkannt werden, bei denen eine Schwangerschaftsvergiftung nach der 34. SSW auftreten wird.


NT-Screening

Das Erst-Trimester-Screening (ab 12. SSW) besteht aus zwei Komponenten: (Voraussetzung ist die exakte Ermittlung des Schwangerschaftsalters)

1. Komponente:

Eine Ultraschallmessung der Dicke der kindlichen Nackenfalte (auf 1/10 mm exakt) sogenannte NT (nuchal translucency) - Messung (Dabei werden sowohl an die technische Ausstattung des Ultraschallgerätes wie an den Untersucher sehr hohe Ansprüche gestellt)

2. Komponente:

Die zeitgleiche Messung von 2 Blutparametern: (PAPP-A und freies ß-hCG)
Das Ergebnis ist auch hier ein individuelles Risiko für Morbus Down (z.B: 1:832)

Vorteile:

Nachteile:

  •  Nur Blutentnahme bei der Mutter - keine Gefährdung des Kindes
  • Bei alleiniger Nackenfalten-Messung werden ca. 80%, bei zusätzlicher Messung der 2 Blutwerte 90% aller Morbus-Down-Babies entdeckt.
  • Frühzeitige Durchführung - bei auffälligem Ergebnis (individuelles Risiko schlechter als 1:300) Chorionzottenbiopsie oder Fruchtwasseruntersuchung möglich.
  • Ermöglicht die Berechnung des Risikos für eine Trisomie 13, 18 und 21, als auch das Erkennen von einigen Herzfehlern. 

 

  •  Auch hier ist nur jeder 30. als auffällig getestete Foet wirklich ein Morbus-Down-Baby
  • Keine Kassenleistung

 

NIPT

Der NIPT (Nicht Invasiver Pränatal-Test) ermöglicht die Entdeckung von zellfreien DNA-Fragmenten im Kreislauf der schwangeren Frau. 

Dadurch ist es möglich, Chromosomenabweichungen zu erkennen und genetisch bedingte Krankheiten des Fötus festzustellen. 

Der Test ist mittlerweile eine Kassenleistung, hat aber den Nachteil ,dass im Gegensatz zur NT-Messung keine Herzfehler entdeckt werden können. 


Erweiterter Basis-Ultraschall

Der technische Fortschritt beschert uns beim Ultraschall immer bessere und genauere Methoden, in den Menschen hineinzusehen – wo wäre das wichtiger als in der Schwangerschaft?

Besonders hochauflösende Geräte, von Spezialisten bedient, können schon in den ersten Monaten Missbildungen und Fehlentwicklungen des Kindes entdecken.

Entsprechend qualifizierte Ärzte werden dazu nach Prüfung ermächtigt, diesen sogenannten "großen Ultraschall" oder "Organ-Ultraschall" in der Schwangerschaft durchzuführen.

Zusätzlich geben Farbdoppler-Ultraschall-Untersuchungen Aufschluss über den Blutfluss in Placenta und Kind, auch Herzfehlbildungen, drohende Mangelversorgung des Kindes im Mutterleib etc. können aufgedeckt werden.

In unserer Praxis werden diese Untersuchungen durchgeführt.

Bei Verdacht oder entsprechender Vorgeschichte ist diese Untersuchung Kassenleistung, auch die Patientinnen anderer Frauenärzte werden zu dieser Untersuchung hierher überwiesen.

 

Farbdoppler

Mit der technisch sehr aufwendigen farbcodierten Doppler-Ultraschalluntersuchung (kurz "Farbdoppler") werden die Blutströme im Körper von Mutter und Kind farblich dargestellt.

Dadurch wird es möglich, eine Minderdurchblutung des Mutterkuchens rechtzeitig zu erkennen, auch die Frühzeichen der sogenannten "Schwangerschaftsvergiftung" können Wochen bis Monate im voraus entdeckt und entsprechende Behandlungsmassnahmen eingeleitet werden. Beim Kind können die Durchblutung diverser Schlagadern (Nabelschnur, Gehirn, Aorta, Niere) gemessen und Klarheit über seine Kreislaufverhältnisse gewonnen werden.

Die Beurteilung des kindlichen Herzens wird erheblich verfeinert, da die Blutströme durch das Herz in ihrer Richtung verfolgt, Herzfehler somit leichter entdeckt werden können.

Auch die Unterscheidung, ob ein auffallend kleines Kind im Mutterleib nur "zierlich" oder infolge Nährstoffmangels minderwüchsig ist, kann mit dieser Methode getroffen werden.


Weitere Ultraschall-Untersuchungen

Ab dem 01.01.2021 wurde die Strahlenschutzverordnung hinsichtlich der Vorschriften zur Anwendung des Ultraschalls in der Schwangerschaft präzisiert:

Ultraschalluntersuchungen von Ungeborenen sind ausschließlich nach Feststellung eines gesundheitlichen Nutzens für Mutter bzw. Ungeborenes erlaubt, sie bedürfen einer ärztlichen "Indikation". Damit sind solche Untersuchungen durch nichtärztliches Personal wie medizin.-technische Assistenten/innen oder Hebammen grundsätzlich eine Ordnungswidrigkeit und können mit einem Bußgeld geahndet werden. Auch das sog. Baby-Fernsehen ohne Überprüfung der zeitgerechten und anatomisch normalen Entwicklung des Ungeborenen ist nicht erlaubt!

Die im Rahmen der Mutterschaftsvorsorge immer durchzuführenden Ultraschalltermine in der ca. 10., 20. Und 30 Schwangerschaftswoche sowie evtl. notwendige zusätzliche Verlaufskontrollen bei festgestellten Auffälligkeiten oder begleitenden Erkrankungen der Mutter (Diabetes, Schwangerschaftsvergiftung etc.) sind ebenfalls vom Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung gedeckt.

In der Zeit dazwischen wird manche besorgte Mutter jedoch zur Ihrer Beruhigung eine weitere Kontrolle der kindlichen Entwicklung wünschen und somit die Zeit bis zur Geburt des Kindes zuversichtlicher und entspannter angehen können.

Da Ultraschall - trotz der o.g. Vorgaben der Strahlenschutzverordnung - weder eine "Strahlung" ist (sondern Schallwellen im nicht hörbaren Frequenzbreich) noch jemals ein schädlicher Effekt auf ungeborene Kinder medizinisch nachgewiesen wurde, wird kaum ein Frauenarzt einen entsprechenden Wunsch der Schwangeren ablehnen, wobei diese zusätzlichen Untersuchungen nicht der gesetzl. Krankenversicherung in Rechnung gestellt werden können, also privat bezahlt werden müssen. 

Ziel der Untersuchung muss immer sein, die normale Entwicklung des Kindes zu dokumentieren (durch exakte Messungen von Körpermaßen und Darstellung einer normalen Anatomie), wenn dabei auch ein schönes Bild vom Profil oder gar ein 3-dimensionales Bild des Gesichtes gemacht werden können, ist das ein schöner "Nebeneffekt".

Sämtliche dabei gemachten Aufnahmen müssen per Gesetz mindestens 10 Jahre bei uns gespeichert werden und können Ihnen als digitale Bilder zur Verfügung gestellt werden (z.B. auf Ihr Mobiltelefon über eine entsprechende App.).

Sprechen Sie uns gerne auf die LifeTime App an, wenn Sie die Bilder ihres Kindes auf ihr Smartphone wünschen. 


3D und 4D-Ultraschall

Eigentlich zeigen Ultraschallbilder immer hauchdünne Schnittbilder (also zweidimensionale Aufnahmen) des Ungeborenen Kindes. Die neueste Technologie vermittelt allerdings auch bereits dreidimensionale Bilder von Ihrem Kind - entweder als stehendes Bild (3D-Ultraschall) oder sogar als "Film" in Echtzeit (sogenanntes 4D-Ultraschall). Dazu sind spezielle Ultraschallgeräte mit besonderen Schallköpfen notwendig.

Wir verfügen über ein Ultraschallgerät der neusten Generation, mit dem noch präzisere Bilder möglich sind. 

Einzelne 3D-Bilder können während eines Routine-Termins im Rahmen der Mutterschaftsvorsorge gemacht werden (wenn das Baby gerade "in die Kamera schaut").